
Grundsätzlich bedarf das Verlinken von fremden Seiten nicht der ausdrücklichen Zustimmung des Inhabers dieser Seiten, obwohl das MarkG und UrhG einschlägig sind. Das hängt damit zusammen, dass das Verlinken eine zentrale Funktion des Internets ist, und man bei jemanden der im Internet veröffentlicht davon ausgehen kann, dass er konkludent mit ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/linkrefr.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.